Heizkostenzuschuss und Soziale Unterstützung

Auch 2023 gibt es wieder die Möglichkeit, den Heizkostenzuschuss des Landes OÖ zu beantragen (Höhe 2023: € 200,-).

Zeitgleich mit diesem Ansuchen können sich Bürgerinnen und Bürger aus Attnang-Puchheim um eine weitere Förderung, nämlich die „Soziale Unterstützung“ bewerben. Hier handelt es sich um eine freiwillige Zusatzförderung der Stadtgemeinde, um einkommensschwache Haushalte zusätzlich zu entlasten.

Bitte vereinbaren Sie unbedingt einen Termin in unserem Sozialreferat unter der Telefonnummer 07674 615.

Heizkostenzuschuss Aktion 2022/2023

Die Oö. Landesregierung hat in ihrer Sitzung am 28. November 2022 für die Heizperiode 2022/23 die Gewährung eines Heizkostenzuschusses an sozial bedürftige Personen beschlossen.

Die Antragsfrist läuft vom 2. Jänner 2023 bis zum 28. April 2023.

Für die Beheizung einer Wohnung, gleichgültig mit welchem Energieträger, wird an sozial bedürftige Personen ein Heizkostenzuschuss gewährt. Dieser beträgt 200 Euro.

Soziale Bedürftigkeit liegt vor, wenn das monatliche Nettoeinkommen aller tatsächlich im Haushalt/Wohnung lebenden Personen die unten angeführten Richtsätze nicht überschreitet: Alleinstehende: € 1.200,-
Ehepaare/Lebensgemeinschaften: € 1.800,-
je Kind: € 390,-

Mitzubringen sind:

  • Pensionsbescheid 2022
  • Einkommensnachweise (Lohnzettel, AMS,…) von Juli bis Dezember 2022

Generell ist das Durchschnittseinkommen der letzten 6 Monate 2022 heranzuziehen! Unvollständig eingebrachte Anträge können nicht bearbeitet werden!

Anträge sind nach Terminvereinbarung bei Frau Gertraud Glaser unter 07674 615 zu den Amtsstunden erhältlich bzw. zu stellen.

Weitere Informationen und Download des Formulars

 

Soziale Unterstützung 2023

Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim gewährt an einkommensschwache Personen eine soziale Unterstützung.

Voraussetzung: Hauptwohnsitz in Attnang-Puchheim (Stichtag 01.09.2022). Nicht EU-Bürger: Hauptwohnsitz in der Gemeinde seit 3 Jahren.

Einkommensgrenze: wird jährlich den gesetzlich festgesetzten Einkommensgrenzen bzw. den Ausgleichszulagenrichtsätzen angepasst.

Bei der Antragstellung unbedingt vorzulegen (Einkommensnachweis der letzten sechs Monate):

  • Pensionsabschnitt 2022

  • Lohnzettel von Juli –Dezember 2022

  • Alimentsbestätigung

  • Unterhaltsbestätigung

  • AMS-Bestätigung von Juli-Dezember 2022

  • Bankverbindung (IBAN, BIC)

Die Soziale Unterstützung wird ausnahmslos auf ein Bankkonto überwiesen.

Die Höhe der Sozialen Unterstützung beträgt:

  • für die erste Person 100 Euro

  • für jede weitere im Haushalt lebende Person 50 Euro

Für die konkrete Beurteilung der Zuerkennungsvoraussetzungen werden die Richtlinien des Heizkostenzuschusses des Landes OÖ herangezogen. Nicht herangezogen wird der in den Heizkostenzuschuss-Richtlinien festgelegte Ausschluss von Mindestsicherungsbeziehern und Asylwerbern.

Ansuchen für diese Unterstützung sind ab 2. Jänner 2023 zeitgleich mit dem Heizkostenzuschuss beim Stadtamt, Zimmer 2, Gertraud Glaser, abzugeben.

Wir ersuchen um Terminvereinbarung unter der Telefonnummer 07674 615!

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