Der Voranschlag wird nach den Vorschriften der VRV 2015 (der “Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015”) erstellt und muss durch den Gemeinderat beschlossen werden.
Der Mittelfristige Finanzplan listet geplante Vorhaben der nächsten Jahre auf und nimmt eine Prioritätenreihung vor.