
Karl Jakubetz-Straße
Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraßen“ – Karl Jakubetz-Straße; Möglichkeit zur öffentlichen Einsicht Gemäß § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991, LGBI. Nr. 84/1991, zuletzt geändert durch das Oö. Digitalisierungsgesetz 2023, LGBI. Nr. 111/2022, wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen im Maßstab 1:1000 für die beabsichtigte Widmung einer Straße