
Studienbeihilfe
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim gewährt Studierenden eine Studienbeihilfe. Die Voraussetzungen sowie das Antragsformular samt Fristen finden Sie hier. Voraussetzungen: Hauptwohnsitz in Attnang-Puchheim Höchstalter: 27 Jahre (am Stichtag 31.12.2025) Prüfungszeugnisse (Sammelzeugnisse sind auch zulässig) über mindestens zehn positiv abgelegte Semesterwochenstunden (Zeitraum 1. September 2024 bis 31. August 2025) Inskriptionsbestätigungen für das Wintersemester 2024/25 und das Sommersemester 2025