Rechtsregel in der 30er Zone

ACHTUNG, DIE RECHTSREGEL GILT

Ankündigung zur kommenden Rechtsregel in den Ortsteilen Attnang, Niederstraß und Puchheim:

In den Ortsteilen Attnang, Niederstraß und Puchheim wurden 2015 mehrere 30 km/h Zonen verordnet. In einer 30 km/h Zone gilt grundsätzlich die Rechtsregel. Aktuell wird der Verkehr auch in diesen Bereichen zum Teil durch „Vorrang geben“ beziehungsweise „Stopp“ Schilder geregelt.

Aufgrund eines behördlichen Auftrages muss die Gemeinde nun einige dieser „Vorrang geben“ und „Stopp“ Schilder in den Ortsteilen Attnang, Nieder-straß und Puchheim entfernen und somit gilt ab diesem Zeitpunkt die Rechtsregel.

Ausgenommen hiervon sind sämtliche Straßenkreuzungen entlang der Römerstraße mit einmündenden Nebenstraßen.

Die Mitarbeiter des Wirtschaftshofs werden in den nächsten Wochen die betroffenen „Vorrang geben“ und „Stopp“ Schilder abmontieren. Weiters werden die vorhandenen Bodenmarkierungen entfernt und durch neue Bodenmarkierungen (sogenannte „Haifischzähne“, wie am Foto) ersetzt. 

Kurz gesagt: 
Verlassen Sie sich in der nächsten Zeit bitte nicht auf „eingefahrene“ Routine. Geben Sie beim Fahren in Attnang, Niederstraß und Puchheim besonders Acht. Es gilt sich an jeder Kreuzung so zu verhalten, wie beschildert bzw. markiert ist.
Wo kein "Vorrang geben" oder "Stopp" Schild den Vorrang regelt, gilt im 30er künftig die Rechtsregel. Dies wird auch mit Bodenmarkierung ("Haifischzähne") gekennzeichnet.

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