
Änderung Bebauungsplan Nr. 50.2 | Schlossmarkt-Puchheim
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Liegenschaft mit dem Grundstück Nr. 308/3, KG. Attnang-Puchheim, sh. Abbildung mit schwarzer Abgrenzung, eine Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 50.1 „Meierhof – Schlossmarkt“ vorzunehmen. Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Änderung des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung
