Plakatierungsrichtlinien für die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim
Um ein einheitliches Bild bei der zur Aufstellung gelangten Plakatständer zu erreichen, wurden die Plakatierungsrichtlinien der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim letztmalig mit Gemeinderatsbeschluss am 3. Juli 2025 geändert.
Das Aufstellen von Plakattafeln (A-Ständern) ist auf öffentlichen Flächen im Stadtgebiet nur ortsansässigen Vereinen, Parteien und Institutionen gestattet.
Die geänderten und neu ergänzenden Standorte werden unten im Lageplan Nord und Süd dargestellt.
Das Entgelt pro Plakat zum Aushang beträgt € 1,50.