
Voranschlag und Mittelfristiger Finanzplan 2026
Der Voranschlag wird nach den Vorschriften der VRV 2015 (der „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“) erstellt und muss durch den Gemeinderat beschlossen werden. Der Mittelfristige Finanzplan listet geplante Vorhaben der nächsten Jahre auf und nimmt eine Prioritätenreihung vor. Voranschlag 2026 MFP 2026 bis 2030
