Tipps und Regeln für Ihre Fahrt mit dem E-Scooter
In den vergangenen Wochen haben sich mehrere gravierende Unfälle mit E-Scootern ereignet – mit teils tragischen Folgen. Besonders erschütternd war der Tod eines erst 14-jährigen Mädchens in Schlierbach. Auch in Attnang-Puchheim kam es zu einem Vorfall: Ein Bub stürzte im Zentrum mit seinem E-Scooter und zog sich schwere Kopfversetzungen zu. Solche Schicksale zeigen, wie schnell aus einem scheinbar harmlosen Fahrspaß ein lebensgefährlicher Moment werden kann.
Gerade weil E-Scooter immer beliebter werden – ob auf dem Weg zur Schule oder zur Arbeit, für kurze Erledigungen oder einfach als Freizeitvergnügen – ist es entscheidend, dass alle Nutzerinnen und Nutzer die geltenden Regeln kennen und einhalten. Nur so lassen sich die Gefahren verringern und weitere Unfälle verhindern.
Damit Sie und Ihre Kinder sicher und verantwortungsvoll unterwegs sind, gelten für E-Scooter klare Vorschriften. Diese betreffen nicht nur technische Vorgaben und die erlaubten Fahrbereiche, sondern auch das Verhalten im Straßenverkehr, die Ausrüstung der Fahrzeuge und spezielle Regeln für Kinder.
Wer diese Punkte beachtet, schützt nicht nur sich selbst und seinen Nachwuchs, sondern trägt auch zu einem sicheren Miteinander im Verkehr bei.
Technische Vorgaben für E-Scooter
- Maximalleistung: 600 Watt
- Höchstgeschwindigkeit: 25 km/h
Wo darf gefahren werden?
- Auf Radwegen und Radfahrstreifen
- Auf Fahrbahnen, auf denen Radfahren erlaubt ist
- In Wohnstraßen und Begegnungszonen – mit Rücksicht auf Fußgängerinnen und Fußgänger!
- In Fußgängerzonen mit Schrittgeschwindigkeit
Wo ist es verboten?
- Auf Gehsteigen, Gehwegen und Schutzwegen
Das ist am E-Scooter nicht erlaubt
- Zweite Person mitnehmen
- Telefonieren ohne Freisprecheinrichtung
- Alkoholgrenze: 0,8 Promille
- Fahren unter Drogeneinfluss
Regeln für Kinder
- Mindestalter für selbstständige Fahrten im öffentlichen Verkehr: 12 Jahre
- Jüngere Kinder nur mit Begleitperson (mind. 16 Jahre alt) oder mit Radfahrausweis
- Bis 12 Jahre: Helmpflicht (generell für alle empfehlenswert!)
Pflichtausstattung
- Funktionierende Bremse
- Weiße Rückstrahler vorne, rote hinten, gelbe seitlich
- Bei Dunkelheit: weißes Vorderlicht, rotes Rücklicht
Das Kuratorium für Verkehrssicherheit (KFV) hat die wichtigsten Regeln in einem kurzen Video anschaulich zusammengefasst: https://www.youtube.com/watch?v=H8IOsvK6HtI
Unfälle und Fehlverhalten auf E-Scootern
Zu den häufigsten Fahrfehlern zählen nicht an die Fahrverhältnisse oder Bodenbeschaffenheit angepasste Geschwindigkeit, Unachtsamkeit, Ablenkung, Vorrangverletzungen, Missachtung von Rotlicht sowie fehlende Anzeigen von Abbiegevorgängen.
Ebenfalls besorgniserregend: die zunehmende Rolle von Alkohol und Drogen bei E-Scooter-Unfällen. Bereits 2023 waren laut offizieller Verkehrsunfallstatistik 13 Prozent der verunglückten E-Scooter-Lenkerinnen und -Lenker alkoholisiert – in den ersten neun Monaten des Jahres 2024 stieg dieser Anteil auf 16 Prozent. Eine Studie des Kuratoriums für Verkehrssicherheit (KFV) bestätigt den Trend: 14 Prozent der 1.000 Befragten gaben an, Personen zu kennen, die betrunken E-Scooter fahren. Dabei liegt das gesetzliche Alkohollimit für E-Scooter-Fahrende bei 0,8 Promille.
Denken Sie daran: Sicherheit ist kein Zufall – sie beginnt bei jedem Einzelnen von uns!
Quelle: KFV (Kuratorium für Verkehrssicherheit)
