Mein Bauprojekt
in der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim
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Meldepflichtige und
bewilligungspflichtige Bauvorhaben
Vor Errichtung ist bei Neu-, Zu- oder Umbau von Gebäuden um eine Baubewilligung anzusuchen. Je nach Bauvorhaben erkundigen Sie sich am Gemeindeamt über die erforderlichen Schritte.
Von der Baubeginnmeldung bis zur Rohbaufertigstellung
Bauvollendungsmeldung
Das Ende der Bauausführung muss schriftlich der Baubehörde angezeigt werden.
Formulare Baufertigstellungsanzeige*
Formulare Baufertigstellungsanzeige*
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- für Wohn- und Nebengebäude (§ 42 O.ö. Bau 0 1994 LGBl. 66/1994 idF. LGBl. 34/2013)
- für sonstige bauliche Anlagen (§ 43 O.ö. BauO 1994 LGBl. 66/1994 idF. LGBl. Nr. 34/2013)
*Je nach Bauvorhaben erkundigen Sie sich am Gemeindeamt über die erforderlichen Beilagen.
Baufertigstellungsanzeige § 43
Energieberatung
Produktunabhängige Energieberatung für Haushalte und Unternehmen