Veranstaltungssäle

in der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim

Ansprechperson: Ingrid Lehner

Ansprechperson: Ingrid Lehner

Richtlinien für die Benützung der gemeindeeigenen Säle der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim

Die Benützungsbewilligung wird auf Grund der schriftlichen Anmeldung erteilt und gilt nur für die genannte Veranstaltung. Die schriftliche Anmeldung hat mindestens 14 Tage vor der Veranstaltung zu erfolgen.

Firmen und Vereine, die nicht in Attnang-Puchheim ortsansässig sind bzw. private Veranstalter haben eine Kaution zu hinterlegen:

Kleiner Phönixsaal € 300,00, Großer Phönixsaal € 500,00, beide Säle € 800,00, Kinosaal € 500,00 und Festsaal der Landesmusikschule € 300,00. Private Veranstalter müssen ihren Wohnsitz in Attnang-Puchheim haben.

Die Benützung des gemieteten Saales darf nur unter Aufsicht eines Organes der Gemeinde erfolgen. Seine Anordnungen in sicherheits- und bau- und feuerpolizeilicher Hinsicht sind vom Veranstalter und den Besuchern zu beachten.

Das Anbringen von Dekorationsmaterial darf nur im Einvernehmen mit der Saalverwaltung erfolgen. Für mitgebrachtes Inventar bzw. Ausstellungsstücke wird von der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim keine Haftung für Diebstahl oder Beschädigung übernommen. 

Der Veranstalter ist dafür verantwortlich, dass nach dem Erreichen der Besucherhöchstzahl keine weiteren Besucher in den Veranstaltungssaal eingelassen werden.

Phönixsäle: Kleiner Saal mit Tischen 120 Personen, nur mit Sesseln 150 Personen und Großer Saal mit Tischen 300 Personen, nur mit Sesseln 400 Personen

Kinosaal: 450 Personen

Festsaal der Musikschule: 120 Personen

Der Veranstalter ist verpflichtet, auf eine möglichst schonende Benützung der zur Verfügung gestellten Räume und ihrer Einrichtungen zu achten. Er haftet für alle während der Benützung entstandenen Schäden.

Laut Gesetz besteht in öffentlichen Gebäuden und Räumen Rauchverbot.

Für private Veranstaltungen mit Musikanlagen ist die Lärmbelastung von 75 Dezibel nicht zu überschreiten. Für öffentliche Veranstaltungen gilt das Veranstaltungssicherheitsgesetz. Die Tonanlage ist spätestens um 01:00 Uhr abzuschalten. Die Veranstaltung ist um 02:00 Uhr zu beenden. Bei Nichtbefolgung ist die Saalaufsicht befugt den Strom abzuschalten.

Bei Veranstaltungen, die eine gastronomische Betreuung erfordern, muss sich der Veranstalter eines konzessionierten Gastronomen bedienen. 

Durch die Notbeleuchtung gekennzeichnete Fluchtwege müssen stets freigehalten werden, und dürfen durch Stühle und Tische nicht eingeengt werden.

Eine allenfalls für die Veranstaltung behördliche Bewilligung ist vom Veranstalter bei der zuständigen Behörde zu erwirken. Ebenso obliegt die Anzeige- bzw. Anmeldepflicht auf Grund gesetzlicher Vorschriften dem Veranstalter.

Im Kinosaal sind bis zu 3 Proben möglich. Diese sind an Werktagen bis 22:00 Uhr abzuhalten. An Sonn- und Feiertagen können Proben nur nach Absprache mit Herrn Bürgermeister oder der Amtsleitung abgehalten werden.

Die Reservierung und Veranstaltungsanzeige muss persönlich erfolgen!

Festsaal der Landesmusikschule

Phönixsäle

Kinosaal