Bauen und Wohnen

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Bild eines Achitektur-Plans aus einem Bezirk

Bebauungsplan Nr. 89 Waldstraße

Bebauungsplan Nr. 89 Waldstraße Der vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim am 9. Oktober 2025 erlassene Bebauungsplan Nr. 89 „Waldstraße“ wird gemäß § 34 Abs. 1 des O.Ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBL. Nr. 114/1993, i. d. g. F. in Verbindung mit § 94 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBL. Nr. 91/1990, i. d. g. F. als Verordnung der

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Bebauungsplan Nr. 90 Friedhofweg-Pestalozzigasse

Kundmachung zum Bebauungsplan Nr. 90 „Friedhofweg – Pestalozzigasse“ Der vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim am 12. Dezember 2025 erlassene Bebauungsplan Nr. 90 „Friedhofweg-Pestalozzigasse“ wird gemäß § 34 Abs. 1 des O.Ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBL. Nr. 114/1993, i. d. g. F. in Verbindung mit § 94 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBL. Nr. 91/1990, i. d. g.

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Änderung Bebauungsplan Nr. 50.2 | Schlossmarkt-Puchheim

Änderung Bebauungsplan Nr. 50.2 „Schlossmarkt-Puchheim“ Der vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim am 12. Dezember 2025 erlassene Bebauungsplan Nr. 50.2 „Schlossmarkt-Puchheim“ wird gemäß § 34 Abs. 1 des O.Ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBL. Nr. 114/1993, i. d. g. F. in Verbindung mit § 94 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBL. Nr. 91/1990, i. d. g. F. als Verordnung

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Bebauungsplan Nr. 88 Traunfallstraße

Bebauungsplan Nr. 88 Traunfallstraße Der vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim am 9. Oktober 2025 erlassene Bebauungsplan Nr. 88 „Traunfallstraße“ wird gemäß § 34 Abs. 1 des O.Ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBL. Nr. 114/1993, i. d. g. F. in Verbindung mit § 94 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBL. Nr. 91/1990, i. d. g. F. als Verordnung der

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Änderung Bebauungsplan Nr. 67.4 | Oberfeld Süd 2025

Änderung des Bebauungsplans Nr. 67.4 – Oberfeld Süd 2025 Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Liegenschaft mit dem Grundstück Nr. 354/63, KG. Attnang-Puchheim, eine Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 67 „Oberfeld Süd“ vorzunehmen. Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Änderung des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag

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Gemeindeförderung für PV und Speicher endet

Hinweis zur PV-Förderung:Gemeindeförderung für PV und Speicher endet Das Förderbudget der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim für Photovoltaikanlagen und Speicher ist ausgeschöpft! Daher können wir ab sofort keine Gemeindeförderungen mehr vergeben. Wir weisen jedoch darauf hin, dass weiterhin Fördermöglichkeiten durch Land und Bund bestehen. Bitte informieren Sie sich auf den offiziellen Förderportalen über die aktuellen Einreichfristen und Bedingungen.

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Helmut Böhm-Straße – Weidengasse

Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraßen“ – Helmut Böhm-Straße und Weidengasse Möglichkeit zur öffentlichen Einsicht Gemäß § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84/1991, zuletzt geändert durch das Oö. Straßengesetz-Novelle 2024, LGBl. Nr. 13/2024, wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen im Maßstab 1:1000 für die beabsichtigte Widmung

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Bebauungsplan Nr. 90 Friedhofweg-Pestalozzigasse

Kundmachung zum Bebauungsplan Nr. 90 „Friedhofweg – Pestalozzigasse“ Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Grundstücke Nr. 1498/1, 1491/1, 1493, 1497/1, 1517 und 1518, alle KG. Attnang-Puchheim, im Bereich des Friedhofweg und der Pestalozzigasse (siehe Abbildung mit blauer Abgrenzung) einen Bebauungsplan zu erlassen. Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die

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Änderung Bebauungsplan Nr. 50.2 | Schlossmarkt-Puchheim

Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Liegenschaft mit dem Grundstück Nr. 308/3, KG. Attnang-Puchheim, sh. Abbildung mit schwarzer Abgrenzung, eine Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 50.1 „Meierhof – Schlossmarkt“ vorzunehmen. Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Änderung des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung

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Neuplanungsgebiet Friedhofweg – Pestalozzigasse

Neuplanungsgebiet Friedhofweg – Pestalozzigasse: Verlängerung der Verordnung Der Gemeinderat kann durch Verordnung bestimmte Gebiete zu Neuplanungsgebieten erklären, wenn ein Flächenwidmungsplan oder ein Bebauungsplan für dieses Gebiet erlassen oder geändert werden soll und dies im Interesse der Sicherung einer zweckmäßigen und geordneten Bebauung erforderlich ist. Der Gemeinderat hat anlässlich der Verordnung die beabsichtigte Neuplanung, die Anlass

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Finanzabteilung

Leitung Finanzabteilung
Cornelia Föttinger

Aufgabenbereiche

  • Budgeterstellung und Überwachung
  • Buchhaltung und Rechnungsabschluss
  • Steuern und Abgaben
  • Zahlungsverkehr
  • Mahnwesen und Eintreibung
  • Finanz- und Vermögensverwaltung
  • Kosten- und Leistungsverrechnung
  • Personalverrechnung

Leitung Finanzabteilung

weitere Mitarbeiter:innen

Bauabteilung

Leitung Bauabteilung
Günther Reisinger

Aufgabenbereiche

  • Raumordnung und Baurecht
  • Verkehr und Straßen
  • Hochbau und Tiefbau
  • Wasserversorgung
  • Abwasserbeseitigung
  • Gebäudeverwaltung
  • Feuerpolizei
  • Umwelt

Leitung Bauabteilung und Raumordnung

Wasser- und Kanalgebühren

Öffentlichkeitsarbeit Hoch- und Tiefbau

weitere Mitarbeiter:innen

Allgemeine Verwaltung

Leitung Allgemeine Verwaltung
Christina Reitinger

Aufgabenbereiche

  • Öffentliche Sicherheit
  • Wirtschaft und Tourismus
  • Standesamt
  • Meldewesen
  • Soziales
  • Kultur
  • Sport
  • Information und Fundwesen

Wirtschaft und Tourismus

Amtsleitung

Amtsleiter Ing. Wolfgang Maxwald

Aufgabenbereiche

  • Gemeindevertretung
  • Gemeindegremien
  • Gemeindeverwaltung
  • Personalführung
  • Recht
  • IT und Datenschutz
  • Presse und Öffentlichkeitsarbeit
  • Stadtarchiv

Sekretärin Amtsleitung

Sekretärin Bürgermeister