Meldeservice

in der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim

Was ist bei der An-, Ab- oder Ummeldung
zu beachten?​

Ein Meldevorgang ist notwendig, sobald jemand nach Österreich oder innerhalb Österreichs übersiedelt. Bei einer Übersiedlung von Österreich ins Ausland ist eine Abmeldung erforderlich. Die An- und Abmeldung von Wohnsitzen sowie die Änderung der Wohnsitzeigenschaft (Hauptwohnsitz – weiterer Wohnsitz) unterliegt bundesweit einheitlichen Fristen.

Anmeldung innerhalb von 3 Tagen nach dem Bezug der Unterkunft
(Anmeldung eines Neugeborenen: innerhalb von 3 Tagen nach Verlassen der Geburtsstation)

Abmeldung innerhalb von 3 Tagen vor oder nach dem Auszug

Meldebestätigung

Sie können für sich selbst oder für eine Person, für die Sie meldepflichtig sind (z.B. Minderjährige), entweder eine

  • “einfache” Meldebestätigung (diese bestätigt, dass Sie angemeldet sind, seit wann und wo) oder auch eine
  • “historische” Meldebestätigung (diese umfasst auch alle früheren Anmeldungen und zugehörige Abmeldungen)
    beantragen.

Meldeauskunft

Wer erhält eine Meldeauskunft?

Jede Person kann von der Meldebehörde Auskunft verlangen, ob und wo im Bundesgebiet ein bestimmbarer Mensch angemeldet ist. Für die Auskunft müssen Vor- und Familienname sowie zumindest ein weiteres Merkmal, wie etwa das Geburtsdatum, der Geburtsort oder der bisherige Wohnsitz bekannt sein. Die Auskunft kann jede Meldebehörde in Österreich mit Hilfe des Zentralen Melderegisters erteilen. Die Meldeauskunft ist gebührenpflichtig. Der Antragsteller muss einen amtlichen Lichtbildausweis vorlegen.

ID Austria

Sie können die ID Austria am Stadtamt beantragen. Sie brauchen: 

  • ein Smartphone mit Fingerprint oder Face-ID,
  • die App “Digitales Amt” muss installiert werden und die Vorregistrierung muss durchgeführt werden
  • und Sie brauchen einen amtlichen Lichtbildausweis sowie ein aktuelles Passfoto (nicht älter als 6 Monate).