Hunde
in der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim
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An-/Abmeldung und Registrierung
Sie haben sich zur Haltung eines Hundes entschieden. Sicherlich ist das neue Haustier eine große Bereicherung, es gibt aber auch viele Pflichten, die Sie übernommen haben. Die wichtigsten Pflichten rund um die Anmeldung und Registrierung finden sie hier.
Hundehaltung
Voraussetzung für die Haltung eines Hundes ist die Vollendung des 16. Lebensjahres sowie die körperliche und geistige Eignung. Erfüllt man diese Vorgaben, dann steht der Anschaffung eines vierbeinigen Freundes nichts mehr im Wege.
Vom neuen Mitbewohner sollte aber auch “der Rest der Welt” erfahren. Deshalb muss er, sobald er zwölf Wochen alt ist, binnen drei Tagen bei der Hauptwohnsitzgemeinde angemeldet werden.
- Diese Meldung hat zu enthalten:
Name und Hauptwohnsitz der Hundehalterin oder des Hundehalters - Rasse, Farbe, Geschlecht und Alter des Hundes
- Name und Hauptwohnsitz jener Person, die den Hund zuletzt gehalten hat.
Beizulegen sind dieser Meldung:
- der geforderte Sachkundenachweis
- Haftpflichtversicherungsnachweis mit Mindestdeckungssumme von Euro 725.000,-
- Nachweis über die Registrierung in der Heimtierdatenbank nach §24a Abs. 5 Tierschutzgesetz
Quelle: Land OÖ
Spielregeln für Mensch und Hund
Der Hund ist der treueste Begleiter und beste Freund des Menschen! Nur leider können viele Mitmenschen diese Liebe nicht teilen und stehen so manchen tierischen Eigenschaften skeptisch gegenüber.
Hundeverbot
Auf allen Spielplätzen der Stadtgemeinde Attnang- Puchheim gilt ein generelles Hundeverbot!