Gewerbliche Wirtschaft
in der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim
Abteilung Wirtschaft
Ansprechperson: Elisabeth Nussbaumer
Abteilung Wirtschaft
Ansprechperson: Elisabeth Nussbaumer
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Gewerberegistermeldung
Jedes Unternehmen braucht noch vor Arbeitsbeginn eine Gewerbe-Berechtigung. Die Gewerbe-Berechtigung bekommt man bei der Gewerbe-Behörde. Welche Gewerbe-Behörde zuständig ist, entscheidet der Standort des Unternehmens. Zuständige Behörden sind
- die Bezirks-Hauptmannschaft
- die Stadtgemeinde
Download
Die Stadtgemeinde unterstützt die heimische Wirtschaft im Rahmen dieser beiden Förderungen:
Veranstaltungsgenehmigung
Wir bieten Ihnen nach Voranmeldung/Terminvereinbarung gerne Beratung für die ordnungsgemäße Veranstaltungsanzeige bzw. Veranstaltungsmeldung.
Die Veranstaltungsanzeige ist spätestens sechs Wochen vor Beginn/Durchführung der Veranstaltung bei der Gemeinde schriftlich anzuzeigen. Die Veranstaltungsmeldung ist spätestens zwei Wochen vor Beginn/Durchführung der Veranstaltung bei der Gemeinde schriftlich zu melden.
Sie haben auch die Möglichkeit, Ihre Veranstaltung für eine kostenlose Veröffentlichung im Online-Veranstaltungskalender anzumelden.
Werben und Ankündigen
Wir informieren Sie gerne über die verschiedenen Werbemöglichkeiten in der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim.
Werbemöglichkeiten
- Plakatierung auf Plakatflächen der Stadtgemeinde
- Leit- und Beschilderungssystem für Gewerbetreibende
- Errichtung, Aufstellung, Anbringung oder Änderung von Werbeanlagen
- Aufstellen von Waren vor Geschäftslokalen (Warenausräumung)
- Werbung im Stadtjournal AKTUELL. Von A bis P