Baumförderung

zwei haende halten einen kleinen Baum mit Erde auf dem Wurzelstock

Die Baumförderung der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim wurde neu eingeführt, mit dem Ziel: “Förderung der Baumpflanzungen im Gemeindegebiet zur Verbesserung der ökologischen und klimafreundlichen Gestaltung des Stadtraumes”

 

Was und wer wird gefördert – Fördervoraussetzungen

 

  1. Die Stadt Attnang-Puchheim fördert die Neupflanzung von Bäumen innerhalb des Stadtgebietes auf einem privaten Grundstück, das mit einem oder mehreren für Wohnzwecke genutzten Gebäude bebaut ist
    – auf Grünflächen von Wohnungsgenossenschaften
    – auf Grünflächen von Mehrparteien-Häusern
  2. Die Baumpflanzung erfolgt freiwillig, d.h. bescheidmäßig vorgeschriebene Neu- oder Ersatzpflanzungen sind von einer Förderung ausgeschlossen.
  3. Die Baumpflanzung erfolgt bodengebunden mit standortgerechten oder als klimafit kategorisierten Laubbäumen. Pappeln, Weiden, Birken und Robinien sowie alle Nadelholzarten sind von der Förderung ausgeschlossen.
  4. Der Stammumfang muss zum Zeitpunkt der Pflanzung gemessen in 1m Höhe mindestens 18 cm bei Laubbäumen und mindestens 8 cm bei Obstgehölzen betragen.
  5. Der Baum muss mindestens 5 m von einem Gebäude sowie vom Nachbargrundstück entfernt sein. Der Pflanzabstand zum öffentlichen Gut muss mindestens 3 m betragen.
Förderumfang

Gefördert wird pro Antragsteller:in (natürliche Person, juristische Person oder Personengesellschaft)

  • 50% des Kaufpreises, max. 50,00 €/Baum
  • die Pflanzung von bis zu 3 Laubbäumen entsprechend den Fördervoraussetzungen pro Antragsteller:in und Parzelle 
Allgemeine Hinweise

Behandelt werden nur Förderansuchen aus dem aktuellen Budgetjahr. Die Anträge werden nach Datum des Einlangens gereiht. Sind die budgetären Mittel ausgeschöpft, kann die Förderung nicht gewährt werden. Die Förderung wird von der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim widerrufen bzw. zurückgefordert, wenn

  • der/die Förderwerber/in zur Erlangung der Förderung unrichtige Angaben gemacht hat
  • die Begrünung vorzeitig (innerhalb von 15 Jahren) entfernt oder z.B. nach Bauarbeiten nicht wieder ersetzt wird. In diesem Fall ist der/die Fördernehmer/in verpflichtet, die Stadtgemeinde zu verständigen.
Was ist zu tun?

Um die Förderung in Anspruch nehmen zu können, sind folgende Schritte erforderlich:

  • Förderantrag ausfüllen
  • Erforderliche Unterlagen beilegen:
    a) Rechnungskopie, ausgestellt durch einen Fachbetrieb/Fachhandel. Die Baumart/en müssen darauf angegeben sein
    b) Zahlungsbestätigung (bar oder unbar)
    c) Foto/s der Pflanzung/en

Die hier aufgelisteten Förderrichtlinien können Sie auch als PDF downloaden. Der Antrag auf Gewährung einer Baumförderung ist hier verlinkt und zusätzlich unter Formulare und Downloads abgelegt.  

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