Flächenwidmungsplan – Änderung Nr. 5.11 und
Örtliches Entwicklungskonzept – Änderung Nr. 2.08
der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan sowie das Örtliche Entwicklungskonzept wie folgt abzuändern:
Rückwidmung und ÖEK-Änderung der Grundstücke Nr. 986/5 und teilweise Nr. 987, KG. Attnang-Puchheim parallel zur Linzer Straße in Alt-Attnang, von Bauland „W” -Wohngebiet bzw. Wohnfunktion in Grünland -für die Land- und Forstwirtschaft bestimmte Fläche, Ödland bzw. landwirtschaftliche Funktion.
Die Änderung betrifft lediglich die vorstehend angeführten Grundstücke. Grundlage dafür ist der Beschluss des Gemeinderates vom 30. März 2023, mit dem das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes sowie des ÖEK eingeleitet wurde.
Gemäß § 33 Abs. 1 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 idgF., wird die Absicht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 09. Juli 2023 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.
Der Entwurf des Änderungsplanes liegt während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes zur Einsichtnahme auf.
