Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Liegenschaften im Bereich Traunfallstraße 6, 8 und 10 sowie Mitterweg 1, 3 und 5 als auch Mozartstraße 10, 11 und 11a, siehe Abbildung mit blauer Abgrenzung, einen Bebauungsplan zu erlassen.
Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Erstellung des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 5. Juni 2025 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.
