Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 5.20
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan wie folgt abzuändern:
Umwidmung der Grundstücke Nr. 32, 33, 42, 60/9, 60/33, .175, .176/1, 31, 60/8, 60/22 und 60/34 alle KG. Attnang-Puchheim, im Bereich Gmundner Straße von „Gemischtes Baugebiet“ in „Betriebsbaugebiet“.
Die Änderung betrifft lediglich die vorstehend angeführten Grundstücke. Grundlage dafür ist der Beschluss des Gemeinderates vom 26. März 2026, mit dem das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes eingeleitet wurde.
Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 idgF., wird die Absicht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 22. Mai 2026 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.
Der Entwurf des Änderungsplanes liegt während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes zur Einsichtnahme auf.
