Voranschlag und Mittelfristiger Finanzplan 2026

Der Voranschlag wird nach den Vorschriften der VRV 2015 (der „Voranschlags- und Rechnungsabschlussverordnung 2015“) erstellt und muss durch den Gemeinderat beschlossen werden. 

Der Mittelfristige Finanzplan listet geplante Vorhaben der nächsten Jahre auf und nimmt eine Prioritätenreihung vor. 

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