Flächenwidmungsplan-Änderung Nr. 5.14
Die vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim am 12. Dezember 2025 beschlossene Änderung Nr. 14 „Parkplatz Maria Theresien-Straße“ zum Flächenwidmungsplan Nr. 5 wird gemäß § 34 Abs. 1 des O.Ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBL. Nr. 114/1993, i. d. g. F. in Verbindung mit § 94 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBL. Nr. 91/1990, i. d. g. F. als Verordnung der Stadtgemeinde kundgemacht.
Der Plan liegt durch zwei Wochen, und zwar
von Donnerstag, den 26. März 2026
bis einschließlich Donnerstag, den 9. April 2026
zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes Attnang-Puchheim auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
Der Plan liegt auch nach seinem Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Stadtamt, Bauabteilung, ständig für jedermann zur Einsicht auf.
