Bebauungsplan Nr. 87 „Ghegastraße“ – Änderung des Planentwurfs
Aufgrund der Beschlussfassung des Gemeinderates der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim am 26. März 2026 und der erfolgten fachlichen Bewertung des Planverfassers wird der Planentwurf des Bebauungsplanes wie folgt abgeändert und dazu Stellung genommen:
Änderung der Geschoßigkeit auf den Grundstücken Nr. 208/1, 208/2, 208/5, 208/10, .906, .907, .908, .1401 und .1402 von II+DG auf III Vollgeschoße. Die Änderung der Geschoßigkeit erfolgt mit dem Ziel, die Voraussetzungen für die Umsetzung eines gemäß der OÖ Wohnbauförderung förderwürdigen Bauvorhabens mit III Vollgeschoßen zu schaffen.
Die Änderung betrifft lediglich die vorstehend angeführten Grundstücke. Grundlage dafür ist der Beschluss des Gemeinderates vom 20. Oktober 2022, mit dem das Verfahren zur Erstellung des Bebauungsplanes Nr. 87 eingeleitet wurde, sowie die Beschlussfassung zur „Änderung auf III Vollgeschoße“ des Gemeinderates vom 26. März 2026.
Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur beabsichtigten Änderung des Planentwurfs des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 28. Oktober 2026 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.
Der Entwurf des Änderungsplanes liegt während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes zur Einsichtnahme auf.
