Flächenwidmungsplan – Änderung

Bild eines Achitektur-Plans aus einem Bezirk

Flächenwidmungsplan – Änderung Nr. 5.15 „Bahnhofstraße Berger“

Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, den rechtswirksamen Flächenwidmungsplan wie folgt abzuändern:

Umwidmung der Grundstücke bzw. Teilflächen der Parz. Nr. 291/6, 293, .168/1, .1209, 291/4, T .1219, T .1218 und T 291/8 alle KG. Attnang-Puchheim, im Bereich Bahnhofstraße von „gemischtes Baugebiet“ und „Betriebsbaugebiet“ in „eingeschränktes gemischtes Baugebiet – unter Ausschluss betriebsfremder Wohnnutzung“.

Die Änderung betrifft lediglich die vorstehend angeführten Grundstücke. Grundlage dafür ist der Beschluss des Gemeinderates vom 22. Mai 2025, mit dem das Verfahren zur Änderung des Flächenwidmungsplanes eingeleitet wurde.

Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 idgF., wird die Absicht zur Änderung des Flächenwidmungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 10. Juli 2025 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.

Der Entwurf des Änderungsplanes liegt während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes zur Einsichtnahme auf.

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