Kundmachung zum Bebauungsplan Nr. 90 „Friedhofweg – Pestalozzigasse“
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Grundstücke Nr. 1498/1, 1491/1, 1493, 1497/1, 1517 und 1518, alle KG. Attnang-Puchheim, im Bereich des Friedhofweg und der Pestalozzigasse (siehe Abbildung mit blauer Abgrenzung) einen Bebauungsplan zu erlassen.
Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Erstellung des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 8. Oktober 2025 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.
