Bebauungsplan Nr. 89 Waldstraße
Der vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim am 9. Oktober 2025 erlassene Bebauungsplan Nr. 89 „Waldstraße“ wird gemäß § 34 Abs. 1 des O.Ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBL. Nr. 114/1993, i. d. g. F. in Verbindung mit § 94 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBL. Nr. 91/1990, i. d. g. F. als Verordnung der Stadtgemeinde kundgemacht.
Der Plan liegt durch zwei Wochen, und zwar
von Dienstag, den 30. Dezember 2025
bis einschließlich Dienstag, den 12. Jänner 2026
zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes Attnang-Puchheim auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.
Der Plan liegt auch nach seinem Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Stadtamt, Bauabteilung, ständig für jedermann zur Einsicht auf.
