Bebauungsplan Nr. 90 Friedhofweg-Pestalozzigasse

Bild eines Achitektur-Plans aus einem Bezirk
Kundmachung zum Bebauungsplan Nr. 90 „Friedhofweg – Pestalozzigasse“

Der vom Gemeinderat der Stadtgemeinde Attnang-Puchheim am 12. Dezember 2025 erlassene Bebauungsplan Nr. 90 „Friedhofweg-Pestalozzigasse“ wird gemäß § 34 Abs. 1 des O.Ö. Raumordnungsgesetzes 1994, LGBL. Nr. 114/1993, i. d. g. F. in Verbindung mit § 94 der O.Ö. Gemeindeordnung 1990, LGBL. Nr. 91/1990, i. d. g. F. als Verordnung der Stadtgemeinde kundgemacht.

Der Plan liegt durch zwei Wochen, und zwar

von Donnerstag, den 18. Dezember 2025

bis einschließlich Freitag, den 2. Jänner 2026

zur öffentlichen Einsichtnahme während der Amtsstunden in der Bauabteilung des Stadtamtes Attnang-Puchheim auf. Er wird mit dem auf den Ablauf der zweiwöchigen Kundmachungsfrist folgenden Tag rechtswirksam.

Der Plan liegt auch nach seinem Inkrafttreten während der Amtsstunden beim Stadtamt, Bauabteilung, ständig für jedermann zur Einsicht auf.                                                                                              


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