Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Liegenschaft mit dem Grundstück Nr. 308/3, KG. Attnang-Puchheim, sh. Abbildung mit schwarzer Abgrenzung, eine Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 50.1 „Meierhof – Schlossmarkt“ vorzunehmen.
Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Änderung des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 20. August 2025 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.
