Änderung des Bebauungsplans Nr. 67.4 – Oberfeld Süd 2025
Die Stadtgemeinde Attnang-Puchheim beabsichtigt, für die Liegenschaft mit dem Grundstück Nr. 354/63, KG. Attnang-Puchheim, eine Änderung des rechtswirksamen Bebauungsplanes Nr. 67 „Oberfeld Süd“ vorzunehmen.
Gemäß § 33 Abs. 3 OÖ. Raumordnungsgesetz 1994, LGBl. Nr.114/1993 i.d.g.F. wird die Absicht zur Änderung des Bebauungsplanes hiermit durch vierwöchigen Anschlag mit der Aufforderung kundgemacht, dass jeder, der ein berechtigtes Interesse glaubhaft macht, seine Planungsinteressen bis zum 25. November 2025 dem Stadtamt Attnang-Puchheim schriftlich bekannt geben kann. Diese Frist wird nicht erstreckt.
