Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraßen“ Römerstraße (Kreuzung Ahamer Straße bis Kreuzung Bertha von Suttner-Straße)
Möglichkeit zur öffentlichen Einsicht
Gemäß § 11 Abs. 6 Oö. Straßengesetz 1991, LGBl. Nr. 84/1991, zuletzt geändert durch das Oö. Straßengesetz-Novelle 2024, LGBl. Nr. 13/2024, wird darauf hingewiesen, dass die Planunterlagen im Maßstab 1:1000 für die beabsichtigte Widmung einer Straße für den Gemeingebrauch und deren Einreihung in die Straßengattung „Gemeindestraße“ (Römerstraße von Kreuzung Ahamer Straße bis Kreuzung Bertha von Suttner-Straße) vier Wochen, das ist vom
31. März 2026 bis 5. Mai 2026
zur öffentlichen Einsichtnahme beim Stadtamt Attnang-Puchheim, 2. Stock, Bauabteilung, während der Amtsstunden aufliegen.
Die Erstellung eines Umweltberichtes war gemäß § 13 Abs. 4 Oö. Straßengesetz 1991 nicht erforderlich, da die geplante Straßenherstellung ausschließlich im Bauland im Sinne des §21 Oö. Raumordnungsgesetzes 1994 erfolgt. Die Straße dient vorwiegend der Aufschließung der an dieser Verkehrsfläche liegenden Grundstücke.
Während der Möglichkeit der öffentlichen Einsichtnahme kann jeder, der berechtigte Interessen glaubhaft macht, schriftliche Einwendungen und Anregungen beim Stadtamt einbringen.
